dass die private Nutzung eines betrieblichen Handys steuerfrei ist?
Die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten (Telefon, Handy, Faxgeräte) kann steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt sein. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für die private Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz im Betrieb, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer z. B. ein Mobiltelefon zur ständigen privaten Nutzung überlässt oder dem Arbeitnehmer in dessen Privatwohnung einen betrieblichen Telefonanschluss einrichtet, den der Arbeitnehmer ohne jede Einschränkung privat nutzen kann. Entscheidend ist, dass es sich um einen betrieblichen Telefonanschluss handelt, das heißt das Telefon, Handy oder Faxgerät muss Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Ist dies der Fall, so ist es für die Steuerfreiheit der Privatnutzung unerheblich, in welchem Verhältnis die berufliche Nutzung zur privaten Mitbenutzung steht. Das bedeutet, dass auch dann kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht,…