Wussten Sie, ...
dass Steuerberatungskosten zum Teil weiter abzugsfähig sind?
Die Kosten für die private Steuererklärung können seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Kosten für die Ermittlung der einzelnen Einkünfte (Anlage N, V+V, Kap etc.) bleiben aber weiterhin bei der jeweiligen Einkunftsart als Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Leistungen sollten deshalb getrennt nach begünstigen (z.B. "Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") und nicht begünstigten Kosten (z.B. "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte") aufgeführt werden.